Arbeitsmarktpolitik
Die Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland wird in ihren Grundzügen geprägt von der Definition des Staatswesens als demokratischer Sozialstaat und den Prinzipen der sozialen Marktwirtschaft, die auf Ludwig Erhard zurückgeht. Hinzu kommen Instrumete liberaler Markt- und Wirtschaftsauffassungen, die im politischen Spektrum insbesondere von der FDP vertreten werden. Auf alle diese Elemente aufbauend greift der Staat mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten unterstützend oder hemmend in das Wirtschaftsgefüge ein und achtet darauf, das zum Beispiel Angebot und Nachfrage so harmonieren, dass die Wirtschaft florieren kann. Dies wirkt sich sowohl auf das Steueraufkommen als auch auf die Lage am Arbeitsmarkt (Senkung der Arbeitslosenzahlen, Verringerung der Zahlung von Sozialleistungen) aus.
In der Regel zuständig für die Umsetzung der von der Politik vorgegebenen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, zum Teil sind auch diee Kommunen (Harz IV) beteiligt. Die Arbeitsagentur vermittelt unter anderem Arbeitsplätze, bietet Weiterbildungsmaßnahmen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen an. Dabei sind die Möglichkeiten seit Jahren zunehmend eingeschränkt, weil die Staatsmittel immer knapper und die Zahl der offenen Stellen immer geringer wird. Die Folge sind steigende Zahlen von Empfängern von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Dies führt wieder zu höheren Steuern und Abgaben, die zur Finanzierung der Arbeitslosen notwendig sind. Um Missbrauch - insbesondere im Hartz IV - Bereich einzudämmen - sind zudem aufwändige Kontroll- und Regelmechanismen anzuwenden, die ebenfalls kostenintensiv sind. Arbeitslose werden stärker in die Pflicht genommen und müssen unter anderem auch anderweitige Tätigkeiten aufnehmen oder für Ein-Euro-Jobs zur Verfügung stehen. Bei Weigerungen wird zeitweise das Arbeitslosengeld gekürzt beziehungsweise ausgesetzt.
Zusammenstellung der Bundesweiten Arbeitsagenturen
Alternativen zur Arbeitslosigkeit: Selbständigkeit und Existenzgründung.
Wird eine erlaubnispflichtige gewerbliche Tätigkeit aufgenommen, so muss diese bei der Gemeinde oder der Stadt des Unternehmenssitzes angezeigt werden.
Die Adresse des für Sie zuständigen Gewerbeamtes und ob ein Gewerbe erlaubnispflichtig ist, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde- Orts- oder Stadtverwaltung.
Adressen der Gemeinde- Orts- und Stadtverwaltungen nach Bundesland sortiert: